Erste Steuererklärung Freiberufler
Thread poster: Regina Maria Brodmann
Regina Maria Brodmann
Regina Maria Brodmann
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Jan 19, 2017

Guten Tag,

ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen, zu denen ich hoffentlich ein paar Ratschläge bekomme.

Ich bin freiberufliche Übersetzerin habe letztes Jahr etwa 8000 Euro verdient und habe meine Einnahmen in Anlage S eingegeben.
Allerdings habe ich auch ausländische Auftraggeber in Großbritannien, die mich mit Pfund auf mein britisches Konto bezahlen. Muss das in Anlage AUS und muss ich dann eine zweite Steurerklärung in Gr
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Guten Tag,

ich mache gerade meine erste Steuererklärung und habe ein paar Fragen, zu denen ich hoffentlich ein paar Ratschläge bekomme.

Ich bin freiberufliche Übersetzerin habe letztes Jahr etwa 8000 Euro verdient und habe meine Einnahmen in Anlage S eingegeben.
Allerdings habe ich auch ausländische Auftraggeber in Großbritannien, die mich mit Pfund auf mein britisches Konto bezahlen. Muss das in Anlage AUS und muss ich dann eine zweite Steurerklärung in Großbritannien machen? Ich bin da grade sehr verunsichert.

Ich hoffe, jemand kann mich da ein wenig beraten.

Viele Grüße,
Regina
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Michael Wetzel
Michael Wetzel  Identity Verified
Germany
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Ich habe kein Auslandskonto und damit keine eigenen Erfahrungen, aber ... Jan 20, 2017

... weil du noch gar keine Antwort bekommen hast:

Wenn du als Freiberufleren in Deutschland ansässig bist, dann bist du grundsätzlich nur hier steuerpflichtig. Ausländische Konten und Währungen ändern nichts dran. Es ist egal, ob die Kunden das Geld an ein deutsches oder ein britisches Konto überweisen.

Wenn die Einkünfte in Deutschland besteuert werden sollen, kommen sie ganz normal zu den anderen innergemeinschaftlichen Einkünften im EÜR-Formular. Mit dem For
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... weil du noch gar keine Antwort bekommen hast:

Wenn du als Freiberufleren in Deutschland ansässig bist, dann bist du grundsätzlich nur hier steuerpflichtig. Ausländische Konten und Währungen ändern nichts dran. Es ist egal, ob die Kunden das Geld an ein deutsches oder ein britisches Konto überweisen.

Wenn die Einkünfte in Deutschland besteuert werden sollen, kommen sie ganz normal zu den anderen innergemeinschaftlichen Einkünften im EÜR-Formular. Mit dem Formular AUS haben sie dann nichts zu tun. Sie sind keine ausländische Einkünfte im Sinne des Formulars.

Ich habe vorhin "grundsätzlich" geschrieben, da man sich viele Konstellationen ausdenken kann, wo diese normale Regelung nicht greift, aber wenn das Auftraggeber und keine Arbeitgeber sind und du nicht z. B. vor Ort für sie gearbeitet hast oder sehr viel Zeit im Jahr 2016 in Großbritannien verbracht hast, dann sind das fast sicherlich stinknormale innergemeinschaftliche Einkünfte.

Wenn das Geld aber zum Jahresend in GBP bleibt, weiß ich nicht, wie man das mit den Wechselkursen behandelt. Da rufst du am Besten bei deinem Finanzamt an. Überhaupt solltest du das unbedingt tun, um sicher zu sein, dass nicht doch irgendein Ausnahmefall vorliegt.
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Regina Maria Brodmann
Regina Maria Brodmann
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Vielen Dank! Jan 20, 2017

Vielen Dank für Deine Antwort. Ich werde bei meinem Finanzamt mal nächste Woche anrufen, mal sehen was sie sagen.

 


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