This site uses cookies.
Some of these cookies are essential to the operation of the site,
while others help to improve your experience by providing insights into how the site is being used.
For more information, please see the ProZ.com privacy policy.
German translation: here: typo -> mortgagee (Hypothekengläubiger)
09:42 May 26, 2017
English to German translations [PRO] Law/Patents - Ships, Sailing, Maritime
English term or phrase:mooragee
Der Ausdruck steht in einem Hinweis am Ende eines 1983er Bill of Sale für ein Segelboot. Der Ganze Satz lautet: "Registered Owners or Morragees are reminded of the importance of keeping the Registrar of British Ships informed of any change of residence on their part."
"To moore" ist ja ankern/festmachen, sodass ich davon ausgehe, dass es was mit Liegplätzen zu tun hat. Von der Endung her muss es jemand sein, der eine Berechtigung für etwas hat. Meine Idee ist daher, es mit "Liegplatzberechtigte" zu übersetzen. Allerdings finde ich hierzu nicht allzu viele Treffer im Netz, die mir vertrauenswürdig erscheinen. Gibt es vielleicht ein anderes Fachwort dafür?
Explanation: I didn't know how to propose an answer to a term that doesn't seem to really exist, but maybe this works.
After all the discussion with added links I'm very confident the term has a typo and is supposed to mean "mortgagee", with the most common German translation in Bills of Sale as "Hypothekengläubiger".
Ich finde schon, du solltest langsam mal was posten; bleibt aber dir überlassen. Wenn ich das BGB und alles Weitere richtig verstanden habe, ist Pfandgläubiger im Bau- und Schiffswesen noch in Verwendung, sonst nicht. Interessanterweise steht hier: "die entsprechenden Rechte an Grundstücken (im Sprachgebrauch: Grundpfandrechte; Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld) und an Schiffen (Schiffspfandrechte) bezeichnen die Gesetze nicht als Pfandrechte." http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/pfandrecht.ht...
Dort steht auch nur überall "Hypothekengläubiger", nicht "Pfandgläubiger". Was meinst du Gerald? Wäre mir persönlich lieber; aber wie gesagt, ich denke beides geht.
Trotzdem; der Aufwand soll ja auch belohnt werden.
a) Schiffshypothek Belastung durch eine Schiffshypothek (kommt nur in Frage, wenn das Boot im Schiffsregister des Amtsgerichts des Heimathafens eingetragen ist). Eine notarielle Löschungsbewilligung des Hypothekengläubigers wird übergeben/ der Verkäufer verpflichtet sich diese auf seine Kosten vornehmen zu lassen (unzutreffendes bitte streichen).
Hier noch weitere Vertragsmuster mit Erwähnung einer Hypothek:
Jetzt verstehe ich, was du meinst: "Besteht die Leistung in der Übertragung des Eigentums an einem Grundstück, so erwirbt der Pfandgläubiger eine Sicherungshypothek; besteht sie in der Übertragung des Eigentums an einem eingetragenen Schiff oder Schiffsbauwerk, so erwirbt der Pfandgläubiger eine Schiffshypothek." https://dejure.org/gesetze/BGB/1288.html
Vgl.: "'Marine mortgage' means a mortgage which is registered in accordance with the Merchant Shipping Act 1993 and by virtue of which a boat (but not any share thereof) is made a security for a loan." http://www.boatlinks.co.uk/marine_mortgages/
Wenn ich das richtig sehe, kann ich deiner Version doch zustimmen. Allerdings ändert das an meiner untengenannten Aussage nichts, dass Berit mit "mortgage" schon richtig lag.
Vielleicht verstehen wir uns auch falsch. Ich zitier jetzt einfach mal schnell Wiki, wenn das OK ist: "Das vertraglich begründete Pfandrecht an beweglichen Sachen spielt wirtschaftlich nur eine geringe Rolle. Ein Grund dafür ist, dass in Deutschland das rechtsgeschäftliche Pfandrecht (fast) immer Faustpfandrecht ist. Der Verpfänder muss also den Besitz der Pfandsache an den Gläubiger abgeben. Dies nimmt dem Verpfänder die Möglichkeit, die Pfandsache weiterhin (etwa zur Tilgung der mit ihr gesicherten Forderung) wirtschaftlich zu nutzen. Daher wurde das Pfandrecht in der Praxis weitgehend durch die Sicherungsübereignung verdrängt." https://de.wikipedia.org/wiki/Pfandrecht#Rechtsgesch.C3.A4ft...
Das wäre ja nicht sinnvoll hier. Meine arme Yacht :D
Im Sinne von "Hypothekengläubiger"/"Schiffshypothekengläubiger". Eine Hypothek ist ja auch ein Pfandrecht. Wären die eben genannten Varianten denn besser, oder habe ich da grundsätzlich was nicht verstanden.
Was hat das denn mit Verpfändung zu tun? Ich dachte, ich hatte vorhin die Erklärung gepostet, warum Berits Idee mMn richtig ist und Birgits nicht. Es geht hier um "marine mortgages".
Ich würde behaupten, Folgendes widerspricht Birgits Kernaussage:
"Part I Registration is the only option available if: The boat is over 24 metres, or The boat is company owned, or A person or company lending money on the security of the boat requires a marine mortgage to be registered against it."
"The main advantage that a person has if their boat is on the Part I Register, is that it makes it easier to sell the boat. The two main concerns of any buyer are 'does the seller own the boat?' and 'is the boat subject to a marine mortgage?' These two crucial points are fairly easy to check if a boat is on the Part I Register - you simply send a cheque for the appropriate fee off to the Registry and ask for a transcript of the boat." http://www.rya.org.uk/SiteCollectionDocuments/legal/Web Docu...
"Further, * I/we, as transferor(s), hereby declare that * I/we have the power to transfer in the manner described above the above mentioned shares, and that they are free from encumbrances ** save as appears by the registry of the above ship."
Unter der Box, die angekreuzt werden muss, wenn es eine Mortgage auf das Boot gibt.
Inhaltlich ist es mehr oder minder dasselbe. Möglicherweise ist es tatsächlich "Mortagee", was eine ungewöhnliche Schreibweise/ein häufiger Schreibfehler von "Mortgagee" sein könnte, da man doch einige Treffe im Netz hat. Mortgage ist ansonsten nicht gesondert erwähnt, es dürfte aber unter "free of encumbrances" fallen, was in "Deinem" Dokument, glaube ich nicht, vorkommt.
Es ist ein Scan. Allerdings könnte ich höchstens noch "Mortagees" da rauslesen, da zwischen dem gut lesbaren "Mor" und "agees" nur ein Buchstabe steht. Der Satz steht ganz am Schluss der Urkunde als zweite von zwei Notes.
Stimmt, aber wenn es einen Vorbesitzer gibt, der sein Boot verkauft und den neuen Besitzer Ratenzahlung anbietet? So genau weiß ich das leider auch nicht, aber in der Bill of Sale unter dem Link unten stehts genau so drin, ohne typo...
Mortgagee macht ja noch weniger Sinn, das ist eher der Typo, den Mortgagees sind Kreditgeber und wer auch immer Kreditgeber für das Boot ist, würde doch sich nicht als Eigentümer eintragen lassen... nehme an, das läuft über Verpfändungen oder was auch immer (vergleichbar zum Grundpfandrecht für normale Hypotheken), aber wenn die Bank eingetragener Besitzer ist. würde sie ja diverse Pflichten wahrnehmen müssen und ist somit eher unwahrscheinlich. Da würde das Risikomanagement wohl Purzelbäume schlagen...
und soll ja auch an den Registrar of British Ships gehen. Das ist wie im Kaufvertrag für ein Auto steht, dass der neue Halter verpflichtet ist, es bei der Zulassungsstelle umzumelden... beim Rest muss ich passen, aber Berits Vorschlag klingt gut. Kapitän wäre für ein Segelboot wohl zu hoch gegriffen....
Ich habe gerade die aktuelle Bill of Sale ausgegraben von der Maritime & Coastguard Agency - der erste Satz dort lautet folgendermaßen:
"Registered owners who are mortgagees must inform the Registry of any change of address."
Die Bill of Sale wurde vielleicht in der Zwischenzeit mal überarbeitet. Ist dein Text ein Scan und vielleicht nicht gut lesbar? So macht dieser Satz jedenfalls sehr viel mehr Sinn, da ein Kaufvertrag eines Bootes ja nicht an einen Hafen gebunden ist - daher meine Verwirrung.
Edit: Mortgagee also ein Gläubiger, ein (Vor)Eigner, der den neuen Eigner in Raten zahlen lässt, wenn ich das richtig verstehe.
der Satz in irgendeinem Zusammenhang mit moorage vorher oder danach? Oder wo genau in der Bill of Sale befindet sich dieser Satz/Absatz?
Ansonsten könnte ich mir vorstellen, dass man vielleicht Skipper oder Schiffsführer sagen könnte, denn der Eigner ist ja nicht immer mit an Bord. Aber ein Schiffsführer muss immer ernannt werden, und der entscheidet dann auch wann und wo festgemacht wird und zahlt die Liegegebühren.
Allerdings ist mir nicht klar, weshalb der Schiffsführer (kann ja im Prinzip jeder mit Erlaubnis des Eigners sein) Addressänderungen angeben soll. Oder vielleicht doch jemand, der einen Liegeplatz fest angemietet hat? Liegeplatzmieter? :)
Habe leider auch keine Übersetzung parat, aber dieser Hinweis deutet zumindest darauf hin, dass du auf der richtigen Spur bist: moorage = a charge for mooring (Nautical Terms)
2 days 21 hrs confidence: peer agreement (net): +1
here: typo -> mortgagee (Hypothekengläubiger)
Explanation: I didn't know how to propose an answer to a term that doesn't seem to really exist, but maybe this works.
After all the discussion with added links I'm very confident the term has a typo and is supposed to mean "mortgagee", with the most common German translation in Bills of Sale as "Hypothekengläubiger".
Berit Kostka, PhD Türkiye Local time: 09:25 Specializes in field Native speaker of: German PRO pts in category: 87
Login or register (free and only takes a few minutes) to participate in this question.
You will also have access to many other tools and opportunities designed for those who have language-related jobs
(or are passionate about them). Participation is free and the site has a strict confidentiality policy.