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Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht
Thread poster: Aniello Scognamiglio (X)
Damian Harrison (X)
Damian Harrison (X)
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Etwas unfair, oder? Sep 25, 2008

Daemlich? Quatsch?

Bin Tiede schrieb :

"Kennt jemand einen konkreten Fall, in dem ein Übersetzer wegen Übersetzungsfehler angeklagt wurde/wird?"

NICHT "Wer wurde schon mal verklagt wegen ein Übersetzungsfehler?"

Vielleicht sieht die Rechtslage in den USA gaenzlich anders, da habe ich keine Ahnung.

Henry Hinds und Bin Tiede fragen lediglich dannach ob jemand schon mal von ein solchen Fall gehoert hat ... und bisher hat sich
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Daemlich? Quatsch?

Bin Tiede schrieb :

"Kennt jemand einen konkreten Fall, in dem ein Übersetzer wegen Übersetzungsfehler angeklagt wurde/wird?"

NICHT "Wer wurde schon mal verklagt wegen ein Übersetzungsfehler?"

Vielleicht sieht die Rechtslage in den USA gaenzlich anders, da habe ich keine Ahnung.

Henry Hinds und Bin Tiede fragen lediglich dannach ob jemand schon mal von ein solchen Fall gehoert hat ... und bisher hat sich niemand gemeldet (nicht mal, soweit ich weiss, Kollegen die sich auf juristische Uebersetzungen spezialisert haben).
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Nadja Balogh
Nadja Balogh  Identity Verified
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Stimmt, Damian! Sep 25, 2008

Es wird zwar sicher niemand erzählen, falls er/sie tatsächlich einmal verklagt WURDE - aber es dürften sich, falls dergleichen mit gewisser Regelmäßigkeit passiert, zumindest Indizien für solche Vorfälle in den diversen Foren verschiedener Übersetzerseiten finden, z.B. falls jemandem einmal mit einer Klage gedroht worden ist, zu der es dann aber doch nicht gekommen ist usw.

Außerdem glaube ich nicht, dass jeder so klug wäre, solche Dinge nicht in irgendeinem Forum zu disku
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Es wird zwar sicher niemand erzählen, falls er/sie tatsächlich einmal verklagt WURDE - aber es dürften sich, falls dergleichen mit gewisser Regelmäßigkeit passiert, zumindest Indizien für solche Vorfälle in den diversen Foren verschiedener Übersetzerseiten finden, z.B. falls jemandem einmal mit einer Klage gedroht worden ist, zu der es dann aber doch nicht gekommen ist usw.

Außerdem glaube ich nicht, dass jeder so klug wäre, solche Dinge nicht in irgendeinem Forum zu diskutieren...

Grüße,
Nadja
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Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Branchen Sep 25, 2008

Bei einer Gebrauchsanleitung für einen Wecker ist die mögliche Schadenshöhe höchstens durch die Druckauflage gegeben. Geht es dabei um eine Maschine, die auch Lebensgefahr bedeuten kann, ist die mögliche Schadenshöhe unkalkulierbar.
Ich denke schon, dass die Branche/Spezialisierung Einfluss auf die Deckungssumme haben muss.
Und was das Auto und die Herstellerhaftung betrifft: Soweit ich mich erinnere, musste Audi in den USA sich vor Gericht verteidigen, weil es möglich war, de
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Bei einer Gebrauchsanleitung für einen Wecker ist die mögliche Schadenshöhe höchstens durch die Druckauflage gegeben. Geht es dabei um eine Maschine, die auch Lebensgefahr bedeuten kann, ist die mögliche Schadenshöhe unkalkulierbar.
Ich denke schon, dass die Branche/Spezialisierung Einfluss auf die Deckungssumme haben muss.
Und was das Auto und die Herstellerhaftung betrifft: Soweit ich mich erinnere, musste Audi in den USA sich vor Gericht verteidigen, weil es möglich war, den Gang beim Automatikfahrzeug einzulegen, ohne dass die Bremse getreten war. In solchen Fällen ist die Haftung NICHT gleich Wert des verkauften Wagens.

Und eine Aussage, dass ich die Versicherung nicht brauche, nur weil mir noch keine Fälle bekannt sind, dass ein Übersetzer in Regress genommen wurde, ist wirklich Trugschluss. Mir sind - nicht aus eigener Erfahrung - Fälle bekannt, wo ein Übersetzer wegen Übersetungsmängel vor Gericht stand.
Etwas krasses Beispiel: http://europenews.dk/de/node/14093
Zurzeit finde ich über Google keine Hinweise auf solche Prozesse, was aber nicht heißt, dass es sie nicht gegeben hat.
Und im Zweifelsfalle stehe ich lieber mit einer Versicherung da als ohne Dach über dem Kopf.
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Felipe Gútiez Velasco
Felipe Gútiez Velasco
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Rechstanwälte (besonders in USA)=Geier Sep 26, 2008

Eine Klage in Schadensfall (dafür gibt es in USA so weit ich weiss, spezialisierte Publikationen für Schadensfälle und Unfälle) wird hauptsächlich gemacht um Geld zu verdienen.
Prozente für Rechstanwälte sind mindestens 50%.
Ein Einzelübersetzer hat nicht viel Geld, also nicht Milliarden.
Keine Interesse, Punkt, Ende.

In der Geschichte gab es allerdings riesige Probleme wegen Übersetzungsfehler. Es gibt auch viele Witze darüber, über Übersetzungsfehler
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Eine Klage in Schadensfall (dafür gibt es in USA so weit ich weiss, spezialisierte Publikationen für Schadensfälle und Unfälle) wird hauptsächlich gemacht um Geld zu verdienen.
Prozente für Rechstanwälte sind mindestens 50%.
Ein Einzelübersetzer hat nicht viel Geld, also nicht Milliarden.
Keine Interesse, Punkt, Ende.

In der Geschichte gab es allerdings riesige Probleme wegen Übersetzungsfehler. Es gibt auch viele Witze darüber, über Übersetzungsfehler in der Geschichte.

[Editado a las 2008-09-26 12:16]
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Jonas_Je
Jonas_Je
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Steuerlich absetzbar? Oct 1, 2008

Gerade für Leute, die in die Branche einsteigen, ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht zuerst einmal nicht so einfach zu finanzieren, auch wenn die Diskussion hier den Schluss nahelegt, dass diese Versicherung sinnvoll ist.

Meine Frage dazu an jene, die eine solche abgeschlossen haben: Sind die Beiträge für die Versicherung ganz oder teilweise steuerlich absetzbar?

Vielen Dank im Voraus!


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Nicht repräsentativ Oct 1, 2008

Jerzy Czopik wrote:

Etwas krasses Beispiel: http://europenews.dk/de/node/14093


Hallo Jerzy,

das Beispiel ist nicht nur krass, es hat mit meiner Frage nicht viel zu tun.
Die "Kollegen" sind in erster Linie bestraft worden, weil sie angeblich gegen islamisches Recht verstoßen haben (und nicht wegen der Übersetzungsmängel).

Eine Versicherung hätte ihnen garantiert auch nichts genützt!


 
Nadine Kahn
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Kommt auf die gewählte Unternehmensform an Oct 1, 2008

Ich würde sagen, dass es darauf ankommt, welche Unternehmensform ihr euch ausgesucht habt. Bei den Meisten ist dies sicher die Einzelunternehmung und da haftet man bekanntlich ebenso mit dem Privatvermögen. Anders sieht's bei (Ein-Mann-)GmbH und Limited aus.

Kann man nicht durch die richtigen AGB die immensen Schäden, die eine solche Versicherung im Falle eines Falles abdeckt, weitgehend ausschließen?


 
Kevin Lossner
Kevin Lossner  Identity Verified
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Schon mehrmals erwähnt Oct 1, 2008

Damian Harrison wrote:
Henry Hinds und Bin Tiede fragen lediglich dannach ob jemand schon mal von ein solchen Fall gehoert hat ... und bisher hat sich niemand gemeldet (nicht mal, soweit ich weiss, Kollegen die sich auf juristische Uebersetzungen spezialisert haben).



Entweder liest man solche Beispiele nicht, oder sie werden gleich vergessen. Bereits zweimal in der Vergangenheit war meine Partnerin an solchen Fällen involviert, und diese Fälle habe ich auch in den ProZ-Foren erwähnt. (Frag' mich nicht wo - bei ca. 400 Mitteilungen habe ich werder Zeit noch Lust zu suchen.) Beide Fälle waren zwar unberechtigt (Betrug auf Kundenseite in einem Fall - neue Version des Quelltextes und vergessen, die Übersetzung aktualisieren zu lassen, der andere Fall ist komplizierter aber ähnlich dumm), und in beiden Fällen hat sie und ihre Kooperationspartner vorm Gericht gewonnen, aber beide sind für uns klare Beweise, dass sich eine kostendeckendende Versicherung lohnen würde. Ansonst kann man auch bei Erfolg schnell pleite gehen. Man sagt zwar, dass in Deutschland, der Verlierer immer zahlen muss, aber aus eigener Erfahrung weiss ich, dass das so nicht stimmt. Dreimal habe ich Fälle gewonnen und musste trotzdem meine Anwaltskosten selber zahlen. Am Ende war ich so frustriert, dass ich als eigener Anwalt agiert habe und die andere Partei hat dann aufgegeben, weil es "unfair" sei, dass ich so nicht weiter ausgeblutet werde. Aber ich würde nicht auf den Erfolg dieser Strategie in jeder Situation wetten und gebe gerne einige hundert Euro für Versicherung aus.

Was ich AUCH an anderer Stelle erwähnt habe ist, dass diese Versicherung durchaus werblich etwas Wert ist. Ich habe mehrfach Kunden gewonnen, die ohne diese Versicherung nicht bei mir wären. Einer davon gibt jedes Jahr einen schönen Auftrag, der diesen Kosten mehrfach deckt, zu einem schönen Preis, wo nach Abzug der Kosten das Restgeld immer noch als überdurchschnittlich zählt. Also wer wirklich seriös im Geschäft ist, sollte nicht vor einer minimalen Investition dieser Art scheuen. Auch wenn die Versicherung aus juristischer Sicht völlig "wertlos" wäre, hätte ich deutliche Vorteile davon!

[Edited at 2008-10-01 17:07]


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Hallo Kevin Oct 1, 2008

Kevin Lossner wrote:

Was ich AUCH an anderer Stelle erwähnt habe ist, dass diese Versicherung durchaus werblich etwas Wert ist.


Durchaus ein gutes Argument!
Das meinte ich mit "Mehrwert", als ich schrieb:
Spontan fällt mir ein: Wenn viele Übersetzer keine Versicherung abgeschlossen haben, sind die Kolleginnen und Kollegen im Vorteil, die eine Police besitzen. Die Versicherung lässt sich als "Mehrwert" verkaufen.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Zweitrangig Oct 1, 2008

Jonas_Je wrote:

Meine Frage dazu an jene, die eine solche abgeschlossen haben: Sind die Beiträge für die Versicherung ganz oder teilweise steuerlich absetzbar?



Hallo Jonas,

ob der jährliche Versicherungsbetrag steuerlich absetzbar ist (ich denke schon, sind das nicht Werbungskosten?), sollte nicht das Thema sein. Bei ca. 200 Euro pro Jahr fällt das sowieso fast nicht ins Gewicht. Eher stellt sich die Frage, ob man 200 oder 300 Euro investieren soll.


 
Kevin Lossner
Kevin Lossner  Identity Verified
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Mehrwert Oct 1, 2008

Aniello Scognamiglio wrote:
Das meinte ich mit "Mehrwert", als ich schrieb:
Spontan fällt mir ein: Wenn viele Übersetzer keine Versicherung abgeschlossen haben, sind die Kolleginnen und Kollegen im Vorteil, die eine Police besitzen. Die Versicherung lässt sich als "Mehrwert" verkaufen.


Tja. Um 2000 oder so haben viele Übersetzer sich gegen die Investition in CAT-Tools gewehrt, oder sie haben versucht, Kunden wegen TM-Inhalte zu erpressen (eine Frau wollte ca. CHF 30.000 für ihr TM als sie der Firma sagte, sie zieht nach Australien um und 'konnte' daher nicht mehr für den Kunden Übersetzen), und wegen solcher Sturheit habe ich ganz schnell eine treue Kundenschaft aufbauen können. Heute würde die Argumentation mit CAT nicht im gleichen Maß gelingen, da so viele inzwischen über solche Tools verfügen (auch wenn sie nicht ordentlich damit umgehen können). Aber eben das Thema "Risiko" und die Deckung von Druck-Kosten durch die Vermögensschadenhaftpflicht kann ich mir durchaus als gutes Verkaufsargument vorstellen. Habe ich zwar bisher nur passiv verwendet (d.h. man fragt, ob ich versichert bin und ich sage "ja"), aber ich denke, ich könnte das aktiv in der Akquise einsetzen, vielleicht sogar auf mein Profil hier. Hmmmm.


 
Jerzy Czopik
Jerzy Czopik  Identity Verified
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Betriebsausgabe Oct 1, 2008

Jonas_Je wrote:

Gerade für Leute, die in die Branche einsteigen, ist der Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht zuerst einmal nicht so einfach zu finanzieren, auch wenn die Diskussion hier den Schluss nahelegt, dass diese Versicherung sinnvoll ist.

Meine Frage dazu an jene, die eine solche abgeschlossen haben: Sind die Beiträge für die Versicherung ganz oder teilweise steuerlich absetzbar?

Vielen Dank im Voraus!


Und damit VOLL steuerlich geltend zu machen. Nicht mit "von der Steuer abzuziehen" verwechseln. In Deutschland werden Kosten nicht von der Steuer abgezogen, sondern als gewinnmindernd angesetzt. Dies ist ein wichtiger Unterschied. Nur die aktivierbare Mehrwertsteuer (dh. MWSt. aus Fremdrechnungen) wird direkt von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen.


 
Aniello Scognamiglio (X)
Aniello Scognamiglio (X)  Identity Verified
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Aber... Oct 1, 2008

Kevin Lossner wrote:

Aber eben das Thema "Risiko" und die Deckung von Druck-Kosten durch die Vermögensschadenhaftpflicht kann ich mir durchaus als gutes Verkaufsargument vorstellen. Habe ich zwar bisher nur passiv verwendet (d.h. man fragt, ob ich versichert bin und ich sage "ja"), aber ich denke, ich könnte das aktiv in der Akquise einsetzen, vielleicht sogar auf mein Profil hier. Hmmmm.



Ja, Kevin, das kannst du als starkes Verkaufsargument einspannen!
Ich gehe jede Wette ein, dass sich jetzt viele Übersetzer versichern werden


 
Sonja Köppen
Sonja Köppen  Identity Verified
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Wenn wir uns nun alle versichern, Oct 2, 2008

wäre es interessant zu beobachten, ob dann die Zahl der Klagen steigt.


 
Richard Schneider (X)
Richard Schneider (X)  Identity Verified
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Einerseits - andererseits Oct 3, 2008

Einerseits:

Freiberufliche Übersetzer haften für Schäden in voller Höhe mit ihrem gesamten Privatvermögen. Klauseln in Übersetzer-AGBs, die eine Haftung bis maximal in Höhe des Auftragswertes vorsehen, sind unwirksam.

Gegen dieses existenzbedrohende Risiko kann und sollte man sich absichern - mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, evtl. auch mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Alle weiteren Versicherungen, die einem die Versicherungsmakler dar�
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Einerseits:

Freiberufliche Übersetzer haften für Schäden in voller Höhe mit ihrem gesamten Privatvermögen. Klauseln in Übersetzer-AGBs, die eine Haftung bis maximal in Höhe des Auftragswertes vorsehen, sind unwirksam.

Gegen dieses existenzbedrohende Risiko kann und sollte man sich absichern - mit einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, evtl. auch mit einer Berufshaftpflichtversicherung. Alle weiteren Versicherungen, die einem die Versicherungsmakler darüber hinaus noch andrehen wollen, sind meiner Ansicht nach überflüssig.

Der Deutsche an sich ist bekanntlich ein Angsthase und eher überversichert. Übersetzer sind jedoch eindeutig unterversichert. Ich schätze, dass allenfalls 10 bis 20 Prozent der 30.000 deutschen Übersetzer eine solche Versicherung abgeschlossen haben.

Andererseits:

Die Schadensregulierung in der Praxis verläuft weit weniger dramatisch als es uns die Versicherungsvertreter weismachen wollen. Übersetzern, die "Mist bauen", wird das Honorar gekürzt oder ganz gestrichen und sie erhalten nie wieder einen Auftrag von dem Geschädigten - das war es dann aber auch schon.

Die deutsche Wirtschaft hat Besseres zu tun als kleine Übersetzer, bei denen sowie nichts zu holen ist, mit monate- oder jahrelangen Schadensersatzprozessen zu überziehen.

Fälle mit Personen- oder Sachschäden sind mir nicht bekannt. Vermögensschäden durch schlechte Übersetzungen dürften hingegen täglich vorkommen, werden aber in aller Regel wie oben beschrieben außergerichtlich beigelegt.

Ein interessanter Artikel ist dazu neulich in der Zeitschrift "Produkt Global" erschienen. Der Titel: "Haftung bei Übersetzungsfehlern: Trügerische Sicherheit". Eine PDF-Datei des vollständigen Artikels findet ihr hier:
http://imperia.mi-verlag.de/imperia/md/upload/article/pg08_01_034.pdf

Der Autor, Dr.-Ing. Wolfgang Sturz von transline, schreibt: "Bei ausreichender Prozesssicherheit [Qualitätssicherung] spielt die Frage nach der Haftung bei Übersetzungsfehlern in der Praxis eine untergeordnete Rolle."

Das ist auch meine Erfahrung. Wenn man grundlegende Qualitätssicherungsgrundsätze beachtet (Muttersprachlerprinzip, nur qualifizierte, erfahrene Übersetzer einsetzen, Vier-Augen-Prinzip), kann man als Übersetzungsbüro keinen Mist produzieren.

Für Einzelübersetzer lautet die wichtigste Qualitätssicherungsregel: Aufträge mit Sprachrichtungen und Fachgebieten, in denen man sich nicht auskennt, konsequent ablehnen!

Wer sich aus erster Hand zum Thema "Versicherungen für Übersetzer" informieren möchte, sollte sich direkt an die beiden auf unsere Berufsgruppe spezialisierten Versicherungsmakler MG Denzer und Boss Assekuranz wenden. (Dass es nur diese zwei gibt, belegt ebenfalls, wie gering die Zahl der versicherten Übersetzer ist.)
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Vermögensschaden-Haftpflicht und Berufshaftpflicht






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