Feb 15, 2008 09:53
16 yrs ago
3 viewers *
Spanish term

cerrada en su perímetro

Spanish to German Other Law (general) Denuncia
En la finca trabajan decenas de personas en las distintas labores, teniendo la mayoría de ellas su domicilio en el interior de la finca.

Es importante resaltar que la citada finca está totalmente vallada y **cerrada en su perímetro** y cuenta con varios accesos en los cuales se halla un portero que controla la entrada y salida de la finca.

Proposed translations

+1
22 mins
Selected

s.u.

Ich würde perímetro umschreiben:

Es muss betont werden, dass das Landgut (oder wie auch immer du "finca" übersetzt hast) nach außen vollständig abgeschlossen und eingezäunt ist ...



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Note added at 1 Stunde (2008-02-15 11:28:37 GMT)
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Besser:
... rundum vollständig abgeschlossen und eingezäunt ist...

Das impliziert den perímetro!
Peer comment(s):

agree Alfred Satter : Vorschlag: statt: rundum - "in seiner äußeren Begrenzung" ...
1 hr
ja klar, geht auch!
Something went wrong...
4 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Vielen Dank, Jutta :))"
1 day 2 hrs

vollständig befriedet/ umfriedet

Dies ist der juristische Fachbegriff.

StGB § 123 Hausfriedensbruch
(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das *befriedete Besitztum* eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Konkret für den Fall eines Industrie- oder gewerblichen Geländes, siehe die Auszüge aus der folgenden Entscheidung des AG Altona:

"(...) dass die sogenannten Besetzer auf dem Gelände Harkortstraße 123 + 125 angeblich Bauzäune entfernt hätten und auf’s Gelände gefahren seien, er könne dies aber nicht bestätigen, da er zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor Ort gewesen sei. Weiterhin könne er auch nicht bestätigen, dass das Gelände vollständig gekennzeichnet und *umfriedet* sei und er sei auch nicht sicher, dass das so ist.
(...) Die Verteidigung kam entgegen und reichte einen Antrag auf Platzbesichtigung ein, um festzustellen, ob das Gelände *befriedet* sei oder nicht.
(...) Es handele sich auch definitiv um ein *befriedetes Gelände*, „…Hr. S. und seine Begleiter…“ seien „…eingedrungen…“, außerdem sei „…für jedermann erkennbar, dass es ein Privatgelände wäre…“. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches sei damit erfüllt.
(...) Es handele sich absolut nicht um ein *befriedetes Gelände*, sondern vielmehr um ein Brachgelände mit einigen regulären Zugängen, damit sei es nicht vollständig *umfriedet* und somit auch nicht *befriedet*. Außerdem könne von Hausfriedensspruch nicht gesprochen werden, da ein geeignetes Objekt (Haus, etc…) nicht vorhanden sei. Es folgte der Nachweis, dass es sich durchaus um einen rein politischen Prozess mit völlig überzogenen Repressalien handele. Außerdem gab es nichts nachzuweisen, und festgestellt wurde nur, dass der Kurzbericht schlichtweg falsch war, dass die Polizei Herrn S. nicht gesehen hat und dass alles unübersichtlich und chaotisch ablief. Es konnte also nicht nachgewiesen werden, dass Hr. S. damals auf dem Gelände war, da dies keiner der Zeugen bestätigen konnte und aus der Akte nicht zu ersehen ist. Außerdem konnte nicht ausgeschlossen werden, dass auch Umstehende mit verhaftet wurden. Die Verteidigung forderte Freispruch. Hr. S. schloss sich den Ausführungen seiner Verteidigung an."

Quelle: http://de.indymedia.org/2004/06/84762.shtml

LG...
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