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Nov 29, 2012 08:47
11 yrs ago
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Spanish term
única forma documental
Spanish to German
Law/Patents
Law (general)
Notarielle Unterschriftsbeglaubigung
Tiene que surtir efectos solamente en Alemania, país que exige como ***única forma documental*** la legitimación de la firma.
Sie muss lediglich in Deutschland rechtswirksam sein, da Deutschland die notarielle Unterschriftsbeglaubigung als ***einzige urkundliche Formerfordernis*** verlangt.
Habe ich das so richtig verstanden?
Danke
Waltraud
Sie muss lediglich in Deutschland rechtswirksam sein, da Deutschland die notarielle Unterschriftsbeglaubigung als ***einzige urkundliche Formerfordernis*** verlangt.
Habe ich das so richtig verstanden?
Danke
Waltraud
Discussion
Und sieh mal hier:
http://www.holzer-goldmann.de/aktuell/index.php?id=120032832...
Und der Creifelds spricht sowohl von "die Formerfordernis" als auch von "das Formerfordernis". Anscheinend ist beides möglich.
Aber Ihr sagt ja auch "erinnern" + Akkusativ, wir sagen "erinnern" + an ;-)
Leider keinen Kommentar oder Übersetzung.
Eines Tages muss sich nun ein amtierender Prätor in einem solchen Fall des sinnlosen Formalismus dazu durchgerungen haben, eine solche Klage auch ohne das Formerfordernis der Legis actio zuzulassen.
© Bibliographisches Institut & F. A. Brockhaus AG, Mannheim, 2006