@alle 11:30 Sep 1, 2011
Danke für eure Kommentare! @Kristina: «Ich schliesse etw. aus» kann man natürlich schon sagen, nur geht es in meinem Text um Ausnahmeregelungen in Bezug auf Beschränkungen. Also vereinfacht gesagt dürfen Finanzprodukte nicht beworben werden, wobei eben gewisse Arten von Werbung von diesen Beschränkungen ausgenommen oder eben «erlaubt» sind. Wenn ich nun sage: «Artikel 30 schliesst jede erwünschte Werbung aus...», dann finde ich das sinnentstellend, weil diese ja eben möglich ist. Ich weiss nicht, ob mich da so klar ausgedrückt habe. Wahrscheinlich liegt's aber am Verb «ausschliessen», das hier doppeldeutig ist. «Nimmt aus» klingt für mich unproblematischer. |