mürettebat masrafları
Explanation: Eine Havarie („Fehler, Schaden“) ist eine Betriebsstörung klassischerweise in Verbindung mit einem Wasserfahrzeug. Siehe, http://de.wikipedia.org/wiki/Havarie Befindet sich das Schiff oder die Passagiere in einer Gefahrensituation und entscheidet sich daraufhin der Kapitän, dem Schiff oder der (Güter-)Ladung (vorsätzlich) Schaden zuzufügen, um Schiff, Mannschaft und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten (§ 700 HGB), dann handelt es sich um eine Große Haverei. Voraussetzung ist die (wenigstens teilweise) Rettung des Schiffs und der Ladung. Zu den Havereikosten gehören auch die sonstigen Aufwendungen, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. In § 706 HGB werden folgende Fälle der Haverei genannt: über Bord werfen von Ladung, Leichtern von Ladung, absichtliche Strandung des Schiffes, Abwehr von Seeräubern. Schäden an Ladung und Schiff gehören ebenso zu den Kosten der Haverei wie Aufwendungen des Reeders (z. B. bei einer Bergung oder Leichterung oder die Kosten für das Anlaufen eines Nothafens). Die Kosten von Schiff, Fracht und Ladung werden gemeinsam getragen. Anteile werden aus dem Wert des Schiffes, dem Wert der Ladung (auch der beschädigten oder untergegangenen) und der mit der Fahrt erzielten Fracht getragen. Siehe, http://de.wikipedia.org/wiki/Haverei Große Haverei, Havarie-grosse engl. general average (GA), frz. averie grosse Internationaler Begriff in der (See-)Schifffahrt. Havarie-grosse sind Aufwendungen bzw. Schäden, die vom Kapitän eines Schiffes veranlasst werden, um Schiff und Ladung aus einer gemeinsamen Gefahr zu retten. Dazu kann auch ein vorsätzlich verursachter Schaden gehören, wenn z. B. Ladungsgüter über Bord geworfen werden (Seewurf), um das drohende Kentern des Schiffes zu verhindern. Der Schaden, der aus der Havarie-grosse entsteht, wird prozentual aufgeteilt auf das Schiff, die Fracht und die Ladung. Die Havarie-grosse-Kosten werden von einem Dispacheur ermittelt und über die Dispache verteilt. Siehe, http://www.tis-gdv.de/tis/taz/h/havarie_grosse.htm avarya: Gemide veya yükte, uluslararası deniz ticaret hukukunun içerdiği özel kuralların çiğnenmesi yüzünden ortaya çıkan maddi hasarlar ve olağanüstü giderler. http://tdkterim.gov.tr/?kelime=avarya&kategori=terim&hng=md Überliegegeld, Liegegeld, Schiffsliegegeld engl. demurrage Vergütung des Befrachters an den Reeder (Verfrachter), wenn die in der Charterpartie vereinbarte Lade- und Löschzeit überschritten wird. süre üstü boşaltma-yükleme Geminin yükleme ya da boşaltılması için yük iyesinin buyruğunda bulunduğu sürenin bitiminden sonra yükleme ya da boşaltmanın yapıldığı fazla günler. T. : süresterya İng.: demurage Fr.: surestaries http://tdkterim.gov.tr/?kelime=demurage&kategori=terim&hng=t... Einlieger: einziger Mieter in einem kleinen Haus, in dem außer ihm nur der Besitzer wohnt; veralt. zur Miete wohnender Landarbeiter: es gab nur noch drei Büdnerfamilien, die anderen waren zu Einliegern geworden, die keinerlei Rechte mehr besaßen Natur u. Heimat 1959 http://www.dwds.de/?kompakt=1&qu=Einlieger Yukarıdaki kaynakları gözönünde bulundurduğumuzda Einliegergeld kavramını gemi arızası sonrasında oluşan mürettebat masrafları olarak çevirebiliriz sanıyorum.
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Mürattebat masraflarıyla, gemi arızalandıktan sonra mürettabatın korunması için gerekli olan tüm masrafları (kalacak yer, yeme-içme vs.). kastediyorum.
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