Gemeinsame Website - GbR?
Автор темы: Malgorzata Porzezynska
Malgorzata Porzezynska
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Jul 23, 2013

Liebe KollegINNen,

ich möchte zusammen mit einer Freundin und Kollegin eine gemeinsame Website erstellen. Wir arbeiten beide als freiberufliche Übersetzerinnen - sie lebt in Deutschland und ich habe meinen Wohnsitz in Großbritannien.

Wir haben bereits gemeinsam an Projekten gearbeitet (mit Zustimmung des Kunden natürlich) und genau das ist unsere zentrale Marketingstrategie - bessere Qualität durch gegenseitiges Korrekturlesen. Außerdem könnten wir gemeinsam eine
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Liebe KollegINNen,

ich möchte zusammen mit einer Freundin und Kollegin eine gemeinsame Website erstellen. Wir arbeiten beide als freiberufliche Übersetzerinnen - sie lebt in Deutschland und ich habe meinen Wohnsitz in Großbritannien.

Wir haben bereits gemeinsam an Projekten gearbeitet (mit Zustimmung des Kunden natürlich) und genau das ist unsere zentrale Marketingstrategie - bessere Qualität durch gegenseitiges Korrekturlesen. Außerdem könnten wir gemeinsam eine breitere Palette an Spezialgebieten abdecken und größere Projekte annehmen.

Wir möchten jedoch keine GbR gründen, allein aufgrund der Tatsache, dass wir in unterschiedlichen Ländern leben. Außerdem haben wir unsere eigenen Langzeit- oder auch Kleinprojekte, an denen wir alleine arbeiten.

Nun haben wir gelesen, dass dies nach deutschem Recht eine GbR darstellen würde, es sei denn wir machen auf der Website explizit deutlich, dass wir getrennt arbeiten (was ja genau der oben genannten Idee widersprechen würde).

Wie die Rechtslage in Großbritannien aussieht, bringe ich gerade ebenfalls in Erfahrung.

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand weiterhelfen könnte.

Vielen Dank im Voraus,
Malgorzata
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reinhard-kiel
reinhard-kiel
Германия
Local time: 04:05
"GbR" ist irgendwie alles Jul 29, 2013

Natürlich seid Ihr eine GbR. In Deutschland ist jede Zusammenarbeit eine GbR, das ist schlicht die gesetzliche Regelung, wenn eine Vereinbarung zwischen Euch fehlt.

Ihr könnt alles, was Ihr regeln wollt, schriftlich regeln.
Z.B.: "Wir betreiben die Internet-Seite gemeinsam, der Rest unserer Tätigkeit bleibt getrennt."

Auf der Internet-Seite solltet Ihr das besser auch darstellen, da reicht es aber in "lockerer" Form als Text zu Euren Fotos oder so ähnlich.
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Natürlich seid Ihr eine GbR. In Deutschland ist jede Zusammenarbeit eine GbR, das ist schlicht die gesetzliche Regelung, wenn eine Vereinbarung zwischen Euch fehlt.

Ihr könnt alles, was Ihr regeln wollt, schriftlich regeln.
Z.B.: "Wir betreiben die Internet-Seite gemeinsam, der Rest unserer Tätigkeit bleibt getrennt."

Auf der Internet-Seite solltet Ihr das besser auch darstellen, da reicht es aber in "lockerer" Form als Text zu Euren Fotos oder so ähnlich.

Aber auch wenn Du mit einer Kollegin gemeinsam eine Veranstaltung besuchst und Ihr einigt Euch, dass Du in ihrem Auto mitfährst und ihr hinterher 5 Euro für das Benzin gibst, ist das eine GbR mit mündlichem Vertrag für zweimal 30 Minuten. Ist aber nichts Schlimmes, niemand kann Dich für Ihre Handlungen in Haftung nehmen und umgekehrt - wer etwas von Euch will, muss schon klar belegen, warum Du für ihre Handlungen verantwortlich bist oder nicht. Wer nichts weiß, kann Dich nur für Deine Handlungen in Anspruch nehmen.
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Rolf Keller
Rolf Keller
Германия
Local time: 04:05
английский => немецкий
"GbR" ist nur scheinbar etwas Einfaches bzw. Problemloses Aug 19, 2013

Antwort wg. Urlaub erst jetzt, sorry.

reinhard-kiel wrote:

Natürlich seid Ihr eine GbR. In Deutschland ist jede Zusammenarbeit eine GbR, das ist schlicht die gesetzliche Regelung, wenn eine Vereinbarung zwischen Euch fehlt.


Eine Zusammenarbeit ohne Vereinbarung gibt es kaum. Es gibt immer mindestens eine stillschweigende Vereinbarung. "Jede Zusammenarbeit" ist etwas irreführend, denn es gibt ja auch noch die OHG, die ebenso wie die GbR quasi automatisch entstehen kann, ob man will oder nicht.


Aber auch wenn Du mit einer Kollegin gemeinsam eine Veranstaltung besuchst und Ihr einigt Euch, dass Du in ihrem Auto mitfährst und ihr hinterher 5 Euro für das Benzin gibst, ist das eine GbR mit mündlichem Vertrag für zweimal 30 Minuten. Ist aber nichts Schlimmes, niemand kann Dich für Ihre Handlungen in Haftung nehmen und umgekehrt - wer etwas von Euch will, muss schon klar belegen, warum Du für ihre Handlungen verantwortlich bist oder nicht.


"Handlung" ist hier ein Gummiwort. Grundsätzlich haftet jeder Gesellschafter einer GbR im Außenverhältnis für alle Verbindlichkeiten der GbR, und zwar ungbegrenzt und auch mit seinem Privatvermögen; davon gibt es nur ganz, ganz wenige Ausnahmen. Falls also die Fahrt zur Veranstaltung unter den Gesellschaftszweck fällt (was ja durchaus denkbar ist), haften alle Gesellschafter (sogar solche, die gar nicht mitfahren) für dabei anfallende Verbindlichkeiten gegenüber Dritten.


Wer nichts weiß, kann Dich nur für Deine Handlungen in Anspruch nehmen.


Vorsicht! Wenn man einem Gläubiger gegenüber mit der Begründung "Damit habe ich nichts zu tun, hol dir das Geld bei der/dem/den anderen!" verheimlicht oder gar bestreitet, dass es eine GbR ist, dann ist das ggf. strafbarer Betrug(sversuch).


 


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