Umzug in ein anderes Bundesland
论题张贴者: Ceynwinn
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Aug 14, 2013

Hallo,

ich wurde 2010 für die Gerichte des Landes Bayern öffentlich bestellt und beeidigt. Kurz darauf habe ich beschlossen, ein paar Jahre im Ausland zu verbringen, wollte aber weiterhin beglaubigte Übersetzungen für meine Kunden in Deutschland anfertigen. Für solche Fälle ist das LG München zuständig und so habe ich mich dort auf die Liste setzen lassen.

Jetzt bin ich wieder in Deutschland, habe meinen Wohnsitz jedoch nicht mehr in Bayern sondern in Rheinlan
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Hallo,

ich wurde 2010 für die Gerichte des Landes Bayern öffentlich bestellt und beeidigt. Kurz darauf habe ich beschlossen, ein paar Jahre im Ausland zu verbringen, wollte aber weiterhin beglaubigte Übersetzungen für meine Kunden in Deutschland anfertigen. Für solche Fälle ist das LG München zuständig und so habe ich mich dort auf die Liste setzen lassen.

Jetzt bin ich wieder in Deutschland, habe meinen Wohnsitz jedoch nicht mehr in Bayern sondern in Rheinland-Pfalz. Das habe ich dem LG München unverzüglich mitgeteilt und damit gereichnet, dass meine Ermächtigung in Bayern durch den Umzug in ein anderes Bundesland erlischt. Als auch Wochen später nichts vom LG München zu hören war, habe ich in der Dolmetscherdatenbank nachgesehen und entdeckt, dass ich gar nicht von der Liste genommen wurde, lediglich die Adresse wurde berichtigt.

Meine Frage wäre jetzt: Gelte ich in Bayern also weiterhin als öffentlich bestellte Dolmetscherin und deshalb in Rheinland-Pfalz keine Ermächtigung beantragen muss? Wäre nämlich schön, denn ich würde mir gerne die Kosten dafür sparen.

Wäre dankbar für eure Antworten. Bin jetzt ziemlich verwirrt ...
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Stefanie Weeber
Stefanie Weeber
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Ermächtigung gilt bundesweit Aug 15, 2013

Hallo,

so weit ich unterrichtet bin gilt die Ermächtigung, Beeidigung oder Vereidigung (jedes Bundesland nennt diesen 'Zustand' anders) bundesweit.

Das heißt, man wird normalerweise in dem Bundesland, in dem auch seinen Wohnsitz hat, ermächtigt, darf aber dann in in komplett Deutschland Dokumente 'beglaubigen'.

Viele Grüße
Stefanie


 
Gudrun Wolfrath
Gudrun Wolfrath  Identity Verified
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Solange du deine aktuelle Adresse angibst, wirst du nie Aug 16, 2013

von der Liste in Bayern gelöscht werden. Dies wurde mir mal auf meine Anfrag hin mitgeteilt.

 
Bernd Müller (X)
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Frage doch mal bei dem für Deinen (aktuellen) Wohnort zuständigen Landgerícht nach! Aug 22, 2013

In Bayern zumindest soll/ muss (??) man sich bei diesem anmelden; ich kann mir gut vorstellen, dass dies auch in den restlichen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird.

Letztendlich geht es ja dabei auch darum, dass eine Stelle- tunlichst in der Nähe- dem "Beeidigten" mal auch die Levuiten lesen, Apostillen erteilen etc. kann und soll, etc..

Und eine Eintragung in die Lisrte dieses Gerichts/ oder des zuständigen Ministeriums- bringt Dir auch Kunden- insb. Behörden-
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In Bayern zumindest soll/ muss (??) man sich bei diesem anmelden; ich kann mir gut vorstellen, dass dies auch in den restlichen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird.

Letztendlich geht es ja dabei auch darum, dass eine Stelle- tunlichst in der Nähe- dem "Beeidigten" mal auch die Levuiten lesen, Apostillen erteilen etc. kann und soll, etc..

Und eine Eintragung in die Lisrte dieses Gerichts/ oder des zuständigen Ministeriums- bringt Dir auch Kunden- insb. Behörden- die ja oft in diesen Listen suchen.

[Editat la 2013-08-22 08:29 GMT]
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reinhard-kiel
reinhard-kiel
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Die Regelungen sind eindeutig Aug 24, 2013

Am einfachsten ist es, wenn Du Dich einfach an dem orientierst, was die Gesetze vorschreiben, in Deinem Fall sind es die Dolmetscher-Gesetze von Bayern und Rheinland-Pfalz. Als allg. vereidigte Dolmetscherin hast Du ohnehin die Pflicht, Dich immer aktuell zu informieren, weil Du Dich ja täglich an diese Regelungen halten musst.

Soweit es einen Spielraum gibt, in Deinem Fall ist es wohl so: Entscheide einfach, wie der Eintrag in der Datenbank aussehen muss (vom Suchbegriff her), dam
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Am einfachsten ist es, wenn Du Dich einfach an dem orientierst, was die Gesetze vorschreiben, in Deinem Fall sind es die Dolmetscher-Gesetze von Bayern und Rheinland-Pfalz. Als allg. vereidigte Dolmetscherin hast Du ohnehin die Pflicht, Dich immer aktuell zu informieren, weil Du Dich ja täglich an diese Regelungen halten musst.

Soweit es einen Spielraum gibt, in Deinem Fall ist es wohl so: Entscheide einfach, wie der Eintrag in der Datenbank aussehen muss (vom Suchbegriff her), damit die Gerichte Dich finden, von denen Du geladen oder beauftragt werden willst.

Wenn Du Dir die Datenbank entsprechend ansiehst, um Dich für die beste Möglichkeit zu entscheiden: In der Spalte rechts findest Du auch die Hinweise für die gesetzlichen Regelungen und die zuständigen Gerichte.
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Ceynwinn
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主题发起人
Danke! Aug 25, 2013

Gudrun Wolfrath wrote:

von der Liste in Bayern gelöscht werden. Dies wurde mir mal auf meine Anfrag hin mitgeteilt.



Danke, damit wäre meine Frage auch schon beantwortet.

In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank gibt es übrigens mehrere Sprachmittler, die genauso wie ich zwar beim Landgericht München vereidigt sind, ihren Wohnsitz aber außerhalb Bayerns haben. Einige von ihnen haben sich noch zusätzlich bei dem für ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Gericht vereidigen lassen, jedoch nicht alle. Ich nehme daher an, dass es nicht zwingend notwendig ist.

Vielen Dank an alle, die sich gemeldet haben


 
reinhard-kiel
reinhard-kiel
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Eintragung im BW führt dazu, in BW gefunden zu werden Aug 28, 2013

Ceynwinn wrote:Einige von ihnen haben sich noch zusätzlich bei dem für ihren aktuellen Wohnsitz zuständigen Gericht vereidigen lassen, jedoch nicht alle. Ich nehme daher an, dass es nicht zwingend notwendig ist.



Das hängt immer vom örtlichen Dolmetschergesetz (Landesrecht) ab, was zwingend ist und was nicht. In der Regel ist es nicht zwingend.

Aber: Viele Gerichte / Polizei / Behörden / Beratungsstellen lassen sich DolmetscherInnen oder ÜbersetzerInnen örtlich sortieren, bevor sie entscheiden, wenn sie beauftragen oder laden. Und da die Datenbank nach Vereidigungsort und nicht nach Wohnort sortiert, ist es günstig, sich neu eintragen zu lassen. Vereidigungen / Ermächtigungen gelten bundesweit und werden im neuen Bundesland übernommen, nur dass Du dann bei einer "regionalen" Suche sofort als Ergebnis auftauchst. Falls das beruflich für Dich interessant ist, gefunden zu werden, solltest Du das durch Zweiteintrag stimulieren.


 


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