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May 7, 2009 11:33
15 yrs ago
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Portuguese term

cujo mandado fica arquivada nesta serventia

Portuguese to German Law/Patents Law (general)
Certidão de Casamento N° 124 com anotação de óbito

Observação: Consta do referido Assento, a seguinte Anotação: Conforme comunicado enviado pelo 2° Oficio do Registro Civil de Curitiba; foi lavrado em 18.03.2009 no Livro C-173, Folhas 032 e Termo 37690 o Obito DELE que faleceu no dia 18.03.2009 cujo mandado fica arquivada nesta serventia às fls. 08 do Livro LIVRO2 de mandados judiciais, averbado no dia 18.03.2009.

Discussion

lavos (asker) May 12, 2009:
Hallo Barbara,
sorry für die späte Antwort - war in den letzen Tagen nicht auf Proz.
Ein Standesbeamter ist in Brasilien nicht ein Richter, obwohl man ihn "Juíz de casamento" nennt. Ich habe es im Text also als "rechtliche Anordnungen" übersetzt.
Vielen Dank und Gruss,
Victor
mandado judicial Hallo Victor,

ich würde eher von "rechtlichen Anordnungen" sprechen. Es geht ja um die gleiche Anordnung, die von einem "Standesamt" und nicht von einem "Gericht" oder "Richter" ergangen ist. Oder ist in Brasilien ein Standesbeamter immer auch ein Richter?

Gruß
Barbara
lavos (asker) May 7, 2009:
Hallo Barbara,
vielen Dank für Deine Antwort. Werde ich so machen.
Beim zweiten Satzteil: "do Livro LIVRO2 de mandados judiciais" müsste ich dann jedoch "richterliche Anordnung" schreiben, da im Text "mandados judiciais" steht? Sehe ich dies richtig?
Vermutung Hallo Victor,

da in Brasilien und Portugal bei Geburtsurkunden und Heiratsurkunden meistens eine Spalte für Randvermerke vorhanden ist, in Deinem Fall zwei verschiedene Ämter handeln (comunicado enviado pelo 2º ofício und die vorliegende Urkunde ausgestellt wurde durch 3º Ofício de Registro Civil e 15º Tabelionato), gehe ich davon aus, dass die Eheleute bei der zweiten Stelle die Ehe schlossen, dann umzogen, so dass der Todesfall bei einem anderen Amt zu melden war. Dieses Amt muss offensichtlich dem Amt, wo die Ehe geschlossen wurde, den Tod mitteilen, damit die entsprechende Eintragung erfolgen kann. Die Dir vorliegende Heiratsurkunde wird offensichtlich benötigt, um an das Erbe heranzukommen (Nachweis, dass man verheiratet war und gleichzeitig eine Art Sterbeurkunde). Mandado würde ich folglich mit "Anordnung [zur Eintragung]" übersetzen und in einer Fußnote darauf hinweisen, dass der Begriff nicht ganz klar ist.

Meine andere Vermutung mit Testament etc. passt m.E. doch nicht so ganz.
lavos (asker) May 7, 2009:
Hallo Ursula und Barbara,
die Uebersetzung beinhaltet 2 Seiten:
1. Seite:
3° Ofício de Registro Civil e 15° Tabelianato
Certidão de Casamento N° 124 com anotação de óbito

CERTIFICO que, do livro, folha e termo citados de ASSENTO DE CASAMENTO, deste Ofício, consta que perante o Juíz de Casamento Dr. José P. e as testemunhas constantes do termo, foi lavrado sob o regime de Comunhão de Bens no dia 12 de fevereiro 1956, às 16:00h, o casamento:
Anschliessend folgen die Angaben der beiden Personen die heiraten und dann diese "Observação" wie in der Frage geschrieben.

2. Seite:
2° Ofício de Registro Civil e 14° Tabelianato
Certidão de Obito
CERTIFICO que, do livro, folha e termo citados de ASSENTO DE OBITOS deste Ofício, consta que, foi lavrado no dia 18 de março 2009 o assento de óbito de IWALDO L. falecido no dia ....etc....alle Angaben zur Person, sowie des Arztes, welcher die Todesursache bestätigt...
Schlusssatz:
Observação: Pelo declarante foi-me dito que era CASADO com Margarete L.; que deixou duas filhas: Karin e Sigrid; que não deixou testamento mas deixou bens.

Ich hoffe, dass dies weiterhilft.
Grüsse,
Victor
Gewagt Ja, Ursula, es wäre tatsächlich zu gewagt ausgehend von "mandato" ohne weitere Belege in der Übersetzung mehr zu spezifizieren.

Aus dem englischsprachigen Raum hatte ich in den letzten Monaten immer wieder Übersetzungen anzufertigen, in denen es um Testamente, Testamentsvollstrecker und Nachlassverwalter sowie deren Bestimmung oder Bestätigung durch das Gericht ging. Für den portugiesichen Sprachraum habe ich so etwas noch nie zu übersetzen gehabt. Habe meine Vermutung auch nur eingestellt, falls irgend jemand einen Beleg dafür hat oder diese bestätigen kann.

Oder ist mit dem "mandado" einfach nur das Schriftstück gemeint, mit dem das Registro Civil einer anderen Stelle (Registergericht?) den Tod der betreffenden Person zwecks Eintragung mitteilt? Dann wäre "comunicado" mit dem "mandado" gleichzusetzen. Wer hat denn diese Heiraturkunde mit Vermerk des Todes ausgestellt? Vielleicht ist das der Schlüssel?
Ursula Dias May 7, 2009:
Vielleicht hat Barbara ja recht... aber wenn nur "mandado" dasteht, ist es natürlich gewagt, das in der Übersetzung mehr zu spezifieren als im Original. Vielleicht kommt ja später im Text noch mal "mandado" vor...? Daraus könnte man dann schließen, was eigentlich gemeint ist.
Kontext? eine richterliche Anordnung macht hier m.E. keinen Sinn. Vermute, dass es hier ums Erbe geht. Von anderen Ländern weiß ich, dass vom Gericht der Nachlassverwalter oder Testamentsvollstrecker bestimmt oder bestätigt werden muss. Manchmal ist der Testamentsvollstrecker im Testament bestimmt worden, muss aber durch das gericht bestätigt werden. Möglicherweise ist damit auch das Testament selbst gemeint. Ich habe aber keinen Beleg für meine Vermutung gefunden. Kann Dein Kunde Dir eventuell irgendetwas dazu sagen?
Kontext? Hast Du mehr Kontext?

Proposed translations

1 hr

Die entsprechende richterliche Anordnung wurde in dieser Urkundstelle unter XXX archiviert.

Ich würde aus stilistischen Gründen einen neuen Satz daraus machen.
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