Glossary entry (derived from question below)
Spanish term or phrase:
efectos legales a que hubiere lugar
German translation:
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
Added to glossary by
WMOhlert
May 2, 2007 11:09
17 yrs ago
17 viewers *
Spanish term
efectos legales a que hubiere lugar
Spanish to German
Law/Patents
Law: Contract(s)
Dienstleistungsvertrag
....CONSERVANDO CADA UNO UN EJEMPLAR DEL MISMO PARA LOS "EFECTOS LEGALES A QUE HUBIERE LUGAR".
Meine Lösung: Beide Parteien erhalten ein Exemplar desselbigen für eventuelle zulässige Rechtswirkungen.
Die "zulässigen Rechtswirkungen" für "efectos legales a que hubiere lugar" machen mich noch nicht ganz glücklich ;-)
Meine Lösung: Beide Parteien erhalten ein Exemplar desselbigen für eventuelle zulässige Rechtswirkungen.
Die "zulässigen Rechtswirkungen" für "efectos legales a que hubiere lugar" machen mich noch nicht ganz glücklich ;-)
Proposed translations
(German)
4 | zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung | WMOhlert |
5 | zu allen erforderlichen Zwecken | scipio |
Change log
May 6, 2007 04:17: WMOhlert Created KOG entry
Proposed translations
2 days 17 hrs
Selected
zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung
d.h., dass alle wie auch immer gearteten Folgen aus dieser Urkunde rechtmäßig zulässig "verfolgt" werden können. Das ist ja auch der eigentliche Sinn einer notariellen Urkunde.
Dass eine Urkunde von sich aus Rechtswirkungen hat, steht außer Frage.
Dass eine Urkunde von sich aus Rechtswirkungen hat, steht außer Frage.
Peer comment(s):
neutral |
scipio
: nein, der Term 'Rechtsverfolgung' ist imho anders belegt... Dein Vorschlag bezieht sich mE eher auf ein Urteil o.ä, während es hier doch ledigl. um d. Wirksamkeit des Vertrags "zu allen erf. rechtl.Zwecken" geht..
13 hrs
|
//www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs19980622_2... "zu allen erf...." sagt doch das Gleiche aus, und die Wirksamkeit eines Vertrages ist genauso wichtig wie ein Urteil,
|
4 KudoZ points awarded for this answer.
Comment: "Ja, genau das ist es, danke!"
5 hrs
zu allen erforderlichen Zwecken
In der Rechtssprache verwendet man nicht 'Exemplar', sondern 'Fertigung', u. a. :-(
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Note added at 6 Stunden (2007-05-02 18:00:57 GMT)
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zu allen erf. rechtlichen Zwecken natürlich...
Ein Anwalt oder Notar wird sicher niemals von Exemplaren sprechen... Und Verträge werden nun mal idR vor Anwälten oder Notaren geschlossen oder beurkundet... Kenne den vorliegenden Fall natürlich nicht.
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Note added at 3 Tage7 Stunden (2007-05-05 18:17:51 GMT) Post-grading
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leider ist der Becher nicht der Weisheit letzter Schluss... es ist einfach 'Tatsache', dass man nicht von dreifacher Ausfertigung, sondern FERTIGUNG rechtlich korrekt spricht... vielleicht mal im Duden - Fachlexikon oder Sonstigem nachlesen... oder einen erfahrenen Anwalt (über 40) konsultieren, der noch der Rechtssprache mächtig ist :-))
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Note added at 3 Tage22 Stunden (2007-05-06 09:38:17 GMT) Post-grading
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Liebe Katja, bitte keine persönlichen Beleidigungen per E-Mail an KollegInnen, die Dir Hilfe auf Deine Anfrage anbieten! Wenn Du schon alles selber besser weißt und in dieser supertollen Übersetzerabteilung einer internationalen Kanzlei arbeitest, warum stellt Du nicht dort die Frage??? Ich bitte von Beleidigungen in Zukunft abzusehen! Danke! Eine öffentliche Entschuldigung wäre auch nur rechtens...
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Note added at 3 Tage22 Stunden (2007-05-06 09:56:52 GMT) Post-grading
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Entschuldige, aber jd. hier im Forum "Arroganz und er habe die Weisheit mit d. Löffel gefressen" vorzuwerfen ist mE schon sehr starker Tobak und ich möchte diese Art der BELEIDIGUNG nicht fortsetzen! Ich denke nicht, dass ich mich irgendwie "im Ton vergriffen habe" - es geht hier um eine fachliche Diskussion einzig und allein Deines übersetzerischen Problems!!! Und dass sich WMO der Antwort nicht 100ig sicher war, zeigt auch die "4" an. Bitte genug jetzt! Ich lerne daraus, dass es sich einfach nicht lohnt...
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Note added at 6 Stunden (2007-05-02 18:00:57 GMT)
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zu allen erf. rechtlichen Zwecken natürlich...
Ein Anwalt oder Notar wird sicher niemals von Exemplaren sprechen... Und Verträge werden nun mal idR vor Anwälten oder Notaren geschlossen oder beurkundet... Kenne den vorliegenden Fall natürlich nicht.
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Note added at 3 Tage7 Stunden (2007-05-05 18:17:51 GMT) Post-grading
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leider ist der Becher nicht der Weisheit letzter Schluss... es ist einfach 'Tatsache', dass man nicht von dreifacher Ausfertigung, sondern FERTIGUNG rechtlich korrekt spricht... vielleicht mal im Duden - Fachlexikon oder Sonstigem nachlesen... oder einen erfahrenen Anwalt (über 40) konsultieren, der noch der Rechtssprache mächtig ist :-))
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Note added at 3 Tage22 Stunden (2007-05-06 09:38:17 GMT) Post-grading
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Liebe Katja, bitte keine persönlichen Beleidigungen per E-Mail an KollegInnen, die Dir Hilfe auf Deine Anfrage anbieten! Wenn Du schon alles selber besser weißt und in dieser supertollen Übersetzerabteilung einer internationalen Kanzlei arbeitest, warum stellt Du nicht dort die Frage??? Ich bitte von Beleidigungen in Zukunft abzusehen! Danke! Eine öffentliche Entschuldigung wäre auch nur rechtens...
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Note added at 3 Tage22 Stunden (2007-05-06 09:56:52 GMT) Post-grading
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Entschuldige, aber jd. hier im Forum "Arroganz und er habe die Weisheit mit d. Löffel gefressen" vorzuwerfen ist mE schon sehr starker Tobak und ich möchte diese Art der BELEIDIGUNG nicht fortsetzen! Ich denke nicht, dass ich mich irgendwie "im Ton vergriffen habe" - es geht hier um eine fachliche Diskussion einzig und allein Deines übersetzerischen Problems!!! Und dass sich WMO der Antwort nicht 100ig sicher war, zeigt auch die "4" an. Bitte genug jetzt! Ich lerne daraus, dass es sich einfach nicht lohnt...
Note from asker:
Nicht immer. Ich habe auch profunde Vertragserfahrung und es wird auch von Exemplaren gesprochen. Siehe auch: http://www.zf.com/defaultz.asp?id=1056&lang=2: Ein Exemplar verbleibt....Und erforderliche Zwecke beinhaltet nicht die rechtliche Komponente, oder? |
Zu allen erforderlichen rechtl. Zwecken gefällt mir, aber bei dem Exemplar widerspreche ich weiter. Ich habe jetzt fünf Jahre bei Anwälten gearbeitet, vornehmlich Urkunden und Verträge in den Fingern gehabt und mehr als einmal über Exemplar gestolpert, siehe auch: http://www.berliner-feuerwehr.de/fileadmin/bfw/dokumente/Download/Merkblaetter/vertrag_fsd_3_05-2006.doc.pdf |
Dazuhin wenn dann Ausfertigung oder? Fertigung in Google ergibt nur Treffer aus der Herstellung und Fertigung von Produkten. |
Siehe auch Becher (diccionario jurídico, aber das wird dir wohl bekannt sein :-)): Fertigung = prducción, fabricación und ejemplar = Exemplar (in der ersten Bedeutung im juris. Wörterbuch), Ausfertigung, Urschrift .... |
pr o ducción natürlich ;-) |
Ich glaube nicht, dass ich dich beleidigt habe und mich mehr im Ton vergriffen habe als du selbst mit dem Satz: Tja wenn die "Experten" zuschlagen. Wenn du dich dadurch trotzdem angegriffen gefühlt hast, dann entschuldige ;-) |
Discussion
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