Glossary entry (derived from question below)
Spanish term or phrase:
bienes muebles o inmeubles
German translation:
bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte
Added to glossary by
Linda Harbeck
Dec 5, 2020 18:05
3 yrs ago
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Spanish term
bienes muebles o inmeubles
Spanish to German
Other
Law: Contract(s)
Vollmacht
es geht um die Befugnisse einer Vollmacht : vender bienes meubles o inmeubles
ist es richtig zu sagen: bewegliche oder unbewegliche Vermögensgüter
ist es richtig zu sagen: bewegliche oder unbewegliche Vermögensgüter
Change log
Dec 5, 2020 18:05: changed "Kudoz queue" from "In queue" to "Public"
Dec 6, 2020 05:45: Karen Zaragoza changed "Vetting" from "Needs Vetting" to "Vet OK"
Proposed translations
+5
15 hrs
Selected
bewegliche und unbewegliche Vermögensgegenstände bzw. Vermögenswerte
siehe beispielweise Becher (Wörterbuch der Rechts- und Wirtschaftssprache)
Andere Begriffe: "Mobiliar- und Immobiliarvermögen".
Andere Begriffe: "Mobiliar- und Immobiliarvermögen".
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Comment: "Vielen Dank für die Antwort. Das bestätigt meine ursprüngliche Version. "
-1
13 hrs
Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
Das ist die Unterscheidung in Deutschland, es ist zu sehen, ob es in Spanien, oder in dem jeweiligen Land, gleich ist
Peer comment(s):
disagree |
Schtroumpf
: Materiell / immateriell bezieht sich auf etwas ganz anderes als die Unterscheidung zw. beweglich / unbeweglich.
2 days 11 hrs
|
16 hrs
Bewegliche Sachen (Mobilien) oder unbewegliche Sachen (Immobilien)
Los bienes muebles son aquellos que pueden trasladarse fácilmente de un lugar a otro, por cualquier medio, manteniendo su integridad y la del inmueble en el que se hallen depositados.1
Los bienes muebles, por oposición a los bienes inmuebles, son todos aquellos bienes personales depositados en estancias que son transportables, pero que uno no suele llevar consigo. Esto incluye, pero no se limita, a los elementos decorativos de una vivienda.
https://es.wikipedia.org/wiki/Bienes_muebles
Se consideran inmuebles todos aquellos bienes considerados bienes raíces, por tener de común la circunstancia de estar íntimamente ligados al suelo, unidos de modo inseparable, física o jurídicamente al terreno, tales como las parcelas, urbanizadas o no, casas, naves industriales, es decir, las llamadas fincas, en definitiva, que son bienes imposibles de trasladar o separar del suelo sin ocasionarles daños, porque forman parte del terreno o están anclados a él.
https://es.wikipedia.org/wiki/Inmueble
Fahrnis (auch Fahrhabe[1]) bezeichnet bewegliche Sachen (Mobilien), im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien) . Dazu zählen alle Sachen, die weder Grundstücke noch Bestandteile von Grundstücken sind. Beweglich bezeichnet die natürliche Eigenschaft einer Sache. Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht. Fahrnisvollstreckung bezeichnet die Mobiliarzwangsvollstreckung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrnis
Die Art einer Sache wird im bürgerlichen Recht nach folgenden Kriterien beurteilt: bewegliche und unbewegliche, vertretbare, unvertretbare, verbrauchbare, unverbrauchbare und teilbare, unteilbare Sachen.
• Unbewegliche Sachen (Immobilien) sind Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Sie werden auch als Liegenschaften bezeichnet.
• Bewegliche Sachen (Mobilien) leiten sich vom alten Rechtsbegriff der Fahrnis ab und können von einem Ort zu einem anderen gebracht werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sache_(Recht)
Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
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Note added at 17 hrs (2020-12-06 11:35:04 GMT)
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Beispiele:
§ 929
Einigung und Übergabe
(1) Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
(2) Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html
§ 947
Verbindung mit beweglichen Sachen
(1) Werden beweglichen Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben.
(2) Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.
https://dejure.org/gesetze/BGB/947.html
Sache
Privatrechtlich: körperlicher Gegenstand (gleichgültig, ob in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand; muß aber räumlich abgrenzbar sein, wie z.B. Wasser in einer Flasche, nicht jedoch fließendes Wasser). Auch Tiere werden rechtlich als S. behandelt. Man unterscheidet zwischen beweglichen und unbeweglichen S. Unbewegliche S. sind Grundstücke und deren Bestandteile (z.B. Häuser), bewegliche S. alle übrigen S. Vertretbare S. sind bewegliche S., die üblicherweise nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden (Gegenteil ist z.B. ein Kunstwerk).
http://www.rechtslexikon.net/d/sache/sache.htm
Los bienes muebles, por oposición a los bienes inmuebles, son todos aquellos bienes personales depositados en estancias que son transportables, pero que uno no suele llevar consigo. Esto incluye, pero no se limita, a los elementos decorativos de una vivienda.
https://es.wikipedia.org/wiki/Bienes_muebles
Se consideran inmuebles todos aquellos bienes considerados bienes raíces, por tener de común la circunstancia de estar íntimamente ligados al suelo, unidos de modo inseparable, física o jurídicamente al terreno, tales como las parcelas, urbanizadas o no, casas, naves industriales, es decir, las llamadas fincas, en definitiva, que son bienes imposibles de trasladar o separar del suelo sin ocasionarles daños, porque forman parte del terreno o están anclados a él.
https://es.wikipedia.org/wiki/Inmueble
Fahrnis (auch Fahrhabe[1]) bezeichnet bewegliche Sachen (Mobilien), im Gegensatz zu den unbeweglichen Sachen (Immobilien) . Dazu zählen alle Sachen, die weder Grundstücke noch Bestandteile von Grundstücken sind. Beweglich bezeichnet die natürliche Eigenschaft einer Sache. Fahrnisrecht bezeichnet das Sachenrecht der beweglichen Sachen im Gegensatz zum Liegenschaftsrecht. Fahrnisvollstreckung bezeichnet die Mobiliarzwangsvollstreckung.
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrnis
Die Art einer Sache wird im bürgerlichen Recht nach folgenden Kriterien beurteilt: bewegliche und unbewegliche, vertretbare, unvertretbare, verbrauchbare, unverbrauchbare und teilbare, unteilbare Sachen.
• Unbewegliche Sachen (Immobilien) sind Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte. Sie werden auch als Liegenschaften bezeichnet.
• Bewegliche Sachen (Mobilien) leiten sich vom alten Rechtsbegriff der Fahrnis ab und können von einem Ort zu einem anderen gebracht werden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Sache_(Recht)
Eine Immobilie (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich‘; ähnlich Liegenschaft), in der Rechts- und Wirtschaftssprache „unbewegliches Sachgut“ genannt, ist ein Grundstück, grundstücksgleiches Recht oder ein Bauwerk (Wohnimmobilie oder Gewerbeimmobilie).
https://de.wikipedia.org/wiki/Immobilie
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Note added at 17 hrs (2020-12-06 11:35:04 GMT)
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Beispiele:
§ 929
Einigung und Übergabe
(1) Zur Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache ist erforderlich, dass der Eigentümer die Sache dem Erwerber übergibt und beide darüber einig sind, dass das Eigentum übergehen soll.
(2) Ist der Erwerber im Besitz der Sache, so genügt die Einigung über den Übergang des Eigentums.
https://dejure.org/gesetze/BGB/929.html
§ 947
Verbindung mit beweglichen Sachen
(1) Werden beweglichen Sachen miteinander dergestalt verbunden, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, so werden die bisherigen Eigentümer Miteigentümer dieser Sache; die Anteile bestimmen sich nach dem Verhältnis des Wertes, den die Sachen zur Zeit der Verbindung haben.
(2) Ist eine der Sachen als die Hauptsache anzusehen, so erwirbt ihr Eigentümer das Alleineigentum.
https://dejure.org/gesetze/BGB/947.html
Sache
Privatrechtlich: körperlicher Gegenstand (gleichgültig, ob in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand; muß aber räumlich abgrenzbar sein, wie z.B. Wasser in einer Flasche, nicht jedoch fließendes Wasser). Auch Tiere werden rechtlich als S. behandelt. Man unterscheidet zwischen beweglichen und unbeweglichen S. Unbewegliche S. sind Grundstücke und deren Bestandteile (z.B. Häuser), bewegliche S. alle übrigen S. Vertretbare S. sind bewegliche S., die üblicherweise nach Zahl, Maß oder Gewicht bestimmt werden (Gegenteil ist z.B. ein Kunstwerk).
http://www.rechtslexikon.net/d/sache/sache.htm
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