Glossary entry

Spanish term or phrase:

Audiencia Provincial, Sección Primera (Oficina de Registro y Reparto)

German translation:

Provinzialgericht, 1. Kammer (Registrierungs- und Verteilungsstelle)

Added to glossary by Kendy
Jul 1, 2005 15:06
18 yrs ago
28 viewers *
Spanish term

Audiencia Provincial, Sección Primera (Oficina de Registro y Reparto)

Spanish to German Law/Patents Law (general) Gerichte
Leider nur ein Punkt einer Auflistung ohne Kontext.
Danke!
Change log

Jul 1, 2005 15:08: Yvonne Becker changed "Language pair" from "German to Spanish" to "Spanish to German"

Proposed translations

3 days 16 hrs
Spanish term (edited): Audiencia Provincial, Secci�n Primera (Oficina de Registro y Reparto)
Selected

Provinzialgericht, 1. Kammer (Registrierungs- und Postverteilungsstelle)

Audiencia Provincial kann IN ETWA mit dem dt. Landgericht verglichen werden, da Zuständigkeiten anders geordnet, daher keine 100%ige Entsprechung im Deutschen (besser Vermerk mit Fußnote machen).
In der Oficina de Registro werden Ein- und Ausgänge in einem Ein- und Ausgangsbuch mit einer Registrierungsnummer registriert und entsprechend verteilt.
Peer comment(s):

neutral Fernando Gasc�n : Na Vorsicht... die Postverteilungsstelle verteilt normale Post und die ist hier nicht gemeint. In Zaragoza z.B. existieren zwei Verteilungsstellen: die der Post (im Sinne eines Postamts, denn auch Gerichte verschicken Briefe) und die "juristische". LG ;)
1 day 15 hrs
Stimmt, mein Hirn meinte Verteilungsstelle, die Finger tippten Post.....
Something went wrong...
3 KudoZ points awarded for this answer. Comment: "Danke!"
5 hrs
Spanish term (edited): Audiencia Provincial, Secci�n Primera (Oficina de Registro y Reparto)

Regionalgericht (Annahme- und Verteilungsstelle)

...

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Note added at 5 hrs 16 mins (2005-07-01 20:22:55 GMT)
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... Erste Kammer ... (natürlich...)
Something went wrong...
3 hrs
Spanish term (edited): Audiencia Provincial, Secci�n Primera (Oficina de Registro y Reparto)

Landgericht, Erste Kammer (Eingangsstelle und Verteilungsstelle)

En un principio funciona todo casi igual.

Salu2 ;)

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Note added at 3 hrs 15 mins (2005-07-01 18:21:12 GMT)
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http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/C1256E4B004692BD/vw...$File/3%20Allgemeine%20Bestimmungen.pdf

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Note added at 5 days (2005-07-06 23:04:23 GMT)
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A ver, para aclarar que se llama Eingangsstelle (y siendo que el enlace que he puesto no acaba de funcionar) te pongo el contenido del texto que sale en el propio Landgericht y al que apuntaba mencionado enlace:

1. Abschnitt: Zivilsachen
Soweit zuzuteilende Sachen nicht aufgrund der nachstehenden Regelungen unter V. einzelnen
Kammern im Rahmen einer Spezialzuständigkeit zugewiesen sind, erfolgt ihre Verteilung bei den
erstinstanzlichen Zivilkammern und den Kammern für Handelssachen im Turnus gemäß den
Regelungen unter A. Im übrigen bestimmt sich die Zuständigkeit nach den Regelungen unter B.
Sämtliche Neueingänge in erstinstanzlichen Zivilsachen sind unverzüglich der Eingangsstelle
zuzuleiten. Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung oder eines Arrestes werden von der
Eingangsstelle ausgesondert. Sie erhalten in der Reihenfolge ihres Eingangs -neben einem
besonderen Eingangsstempel- eine fortlaufende Kennzahl mit dem Zusatz „D“. Sachen, die bei der
Eingangsstelle gleichzeitig eingehen, erhalten aufeinanderfolgende Kennzahlen nach der Reihenfolge
der Bearbeitung. In entsprechender Weise wird mit den übrigen Eingängen in erstinstanzlichen
Zivilsachen verfahren; diese erhalten ebenfalls neben dem Eingangsstempel
nach der Reihenfolge des Eingangs bzw. der Bearbeitung eine Kennzahl (ohne Buchstabenzusatz).
Die Kennzahl besteht aus dem Datum und einer täglich neu mit 001 beginnenden Zahl. Nach
Verteilung der Kennzahl werden die Sachen von der Eingangsstelle an die Verteilungsstelle
abgegeben.
A. Verteilung im Turnusprinzip
1) Es werden bei den erstinstanzlichen Zivilkammern und den Kammern für Handelssachen
jeweils folgende Turnuskreise gebildet:
a) Turnus A: O-Sachen (ohne einstweilige Verfügungen und Arreste)
b) Turnus B: OH-Sachen
c) Turnus C: AR-Sachen
d) Turnus D: einstweilige Verfügungen und Arreste
2) In der Verteilungsstelle werden die in die Spezialzuständigkeit einer oder mehrerer Kammern
fallenden Sachen ausgesondert. Die übrigen Sachen werden nach ihrer Zugehörigkeit zu einem
der unter A. 1) genannten Turnuskreis sortiert.
3) Für die erstinstanzlichen Zivilkammern gelten folgende Bestimmungen:
a) Die Verteilung innerhalb der einzelnen Turnuskreise richtet sich nach der Anlage 1 zur
Geschäftsverteilung. Nach der Reihenfolge der Kennzahl werden die Verfahren in jeder
Zeile, beginnend mit der ersten Reihe, jeweils von links nach rechts der jeweils nächsten
Kammer mit einem zu belegenden freien Feld zugeteilt. Wenn die jeweils letzte Reihe
erschöpft ist, beginnt der Turnus in gleicher Weise von vorne.
b) Fällt ein Mitglied einer Kammer für mehr als 4 Wochen -außer in Verbindung mit
Erholungsurlaub- aus, bekommt die Kammer ab der 5. Woche des Ausfalls für dessen
Dauer beginnend mit der nächsten turnusmäßigen Zuteilung Freikreuze in der dem Anteil
der ausfallenden Arbeitskraft entsprechenden Anzahl. Wird die Kammerbesetzung
während des laufenden Geschäftsjahres reduziert, so trifft das Präsidium eine Regelung
über die Veränderung der Zuteilung im Turnus.
c) Wird während des laufenden Geschäftsjahres die einer Kammer zugewiesene Arbeitskraft
erhöht, so erhält sie -jeweils zu Beginn eines neuen Turnusdurchgangs-
Eingänge in einer der Erhöhung der Arbeitskraft entsprechenden Zahl zugeteilt. Wird die
Arbeitskraft bei mehreren Kammern erhöht, so erfolgt die Zuteilung nach der Reihenfolge
32
der Ordnungsziffer dieser Kammern, beginnend mit der Kammer mit der niedrigsten
Ordnungsziffer.


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Note added at 5 days (2005-07-06 23:06:32 GMT)
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Y por supuesto también en lo concerniente a Verteilungsstelle. Lo puedes ver en la última frase del punto 1.
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