Glossary entry (derived from question below)
English term or phrase:
criminal check
German translation:
here: Auszug aus dem Vorstrafenregister
Added to glossary by
MandyT
May 13, 2005 08:43
19 yrs ago
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English term
criminal check
English to German
Social Sciences
Certificates, Diplomas, Licenses, CVs
Criminal check ist die Überschrift. Dann folgt: Es wird bestätigt, dass ... nicht in den Strafregistern der Polizei von ... aufgeführt ist.
Könnte man das als Prüfung der Strafregister übersetzen oder gibt es einen anderen festen Begriff hierfür?
Könnte man das als Prüfung der Strafregister übersetzen oder gibt es einen anderen festen Begriff hierfür?
Proposed translations
11 mins
Selected
hier: Auszug aus dem Vorstrafenregister
in Deutschland nicht durch die Polizei, sondern durch die Bundesanwaltschaft
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Note added at 17 mins (2005-05-13 09:00:34 GMT)
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Die Generalbundesanwaltschaft erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem sog. Bundeszentralregister (das \"Führungszeugnis\" in CH und A auch Leumundszeugnis genannt)
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Note added at 17 mins (2005-05-13 09:00:34 GMT)
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Die Generalbundesanwaltschaft erteilt auf Antrag Auskünfte aus dem sog. Bundeszentralregister (das \"Führungszeugnis\" in CH und A auch Leumundszeugnis genannt)
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15 mins
Strafattest
I would say that this is the right translation as I presume it is a certificate
+2
29 mins
polizeiliches Führungszeugnis
Wäre wahrscheinlich das deutsche Äquivalent.
Peer comment(s):
agree |
jccantrell
: What my wife had to get when we got married over there, the USA don't play that.
5 hrs
|
agree |
Oliver Giesser
6 hrs
|
31 mins
(Polizeiliches) Führungszeugnis
Gibt an, ob die Person vorbestraft ist oder nicht. Ist bei bestimmten Bewerbungen Pflicht.
+1
43 mins
Prüfung auf Vorstrafen (und schwebende Verfahren?)
Sow ird as zunächst allgemein genannt, wenn es darum geht, die Geeignetheit eines Anwärters für bestimmte Stellungen zu prüfen. Dabei wird bei deutschen Prüfungen sogar manchmal die "Prüfung auf schwebende Verfahren" vorgenommen (siehe zweite Site), wenn die Bonität für ein Gewerbe geprüft wird. Kommt aber bei Einzelpersonen wahrscheinlich nicht in Frage.
http://www.wer-weiss-was.de/theme71/article1525106.html
Es reicht die Gewerbeanmeldung, dann der Antrag auf 34c GewO (Prüfung auf Vorstrafen und ob man frühers mal pleite war) und das war's sc
http://produktiv.ihk-duesseldorf.de/FastDuesseldorf/WebSite/...
http://www.wer-weiss-was.de/theme71/article1525106.html
Es reicht die Gewerbeanmeldung, dann der Antrag auf 34c GewO (Prüfung auf Vorstrafen und ob man frühers mal pleite war) und das war's sc
http://produktiv.ihk-duesseldorf.de/FastDuesseldorf/WebSite/...
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